Kosten
Die Kosten sind, wie auch die Aufgabenstellungen, der Umfang der Beauftragung und die jeweilige Sachlage sehr individuell. Gutachten werden immer in Anlehnung an das JVEG (Justitz Vergütungs- und Entschädigungsgesetz)
abgerechnet. Bei Privatgutachten ergibt sich daraus ein Stundensatz von ca. 100 Euro + Auslagen (Fahrtkosten etc.).
- Eine einfache telefonische Beratung und Einschätzung wird pauschal mit 80 Euro abgerechnet